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Lexikon: X - Y - Z
Zahlungsunfähigkeit
Begriff aus dem Insolvenzrecht (§ 17 Abs. 2 InsO). Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.
Zero Bonds
Sogenannte Null-Kupon-Anleihen, bei denen sich die Verzinsung bis zum festgelegten Rückzahlungstermin aus dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufkurs und der Tilgung zum Nominalwert errechnet.
Zertifikat
Anteilsschein an einem Investmentfonds
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